Elementarversicherung muss zur Pflichtversicherung werden

Bad Harzburg, 02.06.2024. Peter Port, ehemaliger Versicherungsberater der Verbraucherzentrale Mainz e.V., er baute die Versicherungsberatung Anfang der 1980iger Jahre auf, fordert die Einführung einer Pflichtversicherung zur Absicherung der wirtschaftlichen Folgen von Elementarschäden.

Eine kurze Zeitreise zurück. Es gab schon einmal eine Pflichtversicherung, und zwar die Landesbrandkassen und Landesbrandgilden. Diese wurden teilweise schon im 17./18 Jahrhundert gegründet. Zwei Beispiele, die Landesbrandkasse Braunschweig 1754 und die Brandgilde in Itzehoe 1691.

Wer damals Hauseigentümer war, musste in die Institutionen einzahlen. Versichert war die Gefahr Feuer, denn damals bedeutete der Ausbruch eines Feuers in der Regel einen Großschaden, da meist nicht nur das Haus, in dem das Feuer ausbrach, den Flammen zum Opfer fiel, sondern auch die Nachbargebäude, da mit einfachen Mitteln gelöscht werden musste. Die Feuerwehren entwickelten sich ja erst im Laufe der Zeit und können mit den heutigen Wehren nicht verglichen werden.

Die Pflichtversicherung gegen Feuerschäden fiel 1995 durch die Deregulierung des europäischen Binnenmarktes weg.

Sie wichen der Erkenntnis, dass man einen solchen Schutz, ebenso wie die Absicherung der Gefahren Leitungswasser, Sturm und Hagel, zum Existenzschutz benötigt

Zurück zur Pflichtversicherung für Elementarschäden. Bisher haben sich viele Bürgerinnen und Bürger nur versichert, wenn sie die unbedingte Notwendigkeit wahrnahmen oder verstanden hatten, dass solche Schadenereignisse unvorhersehbar sind und eine Versicherung kalkulierbar ist und Existenzschutz bedeutet, keine Versicherung kann den Verlust von Haus und Hof, letztlich der Existenz bedeuten.

Mittlerweile haben wir die Situation, dass die Menschen, die in den Katastrophengebieten versichert sind, Versicherungsschutz genießen und diejenigen die nicht versichert waren und von einem Elementarschadenereignis heimgesucht wurden, keine Versicherung mehr abschließen können.

Die Länder und der Bund werden in Zukunft, bezüglich der Zusage der Übernahme von Leistungen, sehr zurückhaltend agieren, da die Öffentlichen Gelder immer klammer werden.

Deshalb ist es zwingend notwendig, eine Pflichtversicherung zur Absicherung der wirtschaftlichen Folgen von Elementarschäden einzuführen. Im Übrigen sind nicht nur Starkregen und Überschwemmungen Elementarereignisse, sondern auch Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen und Murenabgänge in dem Versicherungsschutz zu berücksichtigen, so wie es derzeit als Baustein im privaten Versicherungsbereich möglich ist.

Welche Schäden Erdrutsche verursachen, müssen wir aktuell leider erleben.

Solidarität ist bei der Pflichtversicherung gefragt. Denn nur eine starke Gemeinschaft von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern kann die Folgen dieser Ereignisse tragen. Durch kontinuierliche jährliche Beitragszahlungen, um in den guten Zeiten die Rücklagen zu bilden, die dann bei diesen Großschadenereignissen gebraucht werden, kann eine solide Basis für eine solche Versicherung gebildet werden.

Deshalb müssen hier alle Immobilieneigentümerinnen und Immobilien-eigentümer, egal ob privat oder gewerblich, zur Beitragszahlung herangezogen werden und sie werden sich wundern, wie gering der Beitragszuschlag aktuell noch bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung für den Baustein der Absicherung gegen Elementarschäden ist.

Hier ist die Politik gefordert endlich zu handeln. D. h. die Politik sollte hier schnellstmöglich, mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Kontakt aufnehmen und dort speziell mit der VdS Schadenverhütung GmbH (dem ehemaligen Verband der Sachversicherer).

Dort sitzt die geballte Kompetenz was Sachschäden, speziell auch Elementarschäden angeht. Hier sollte die Politik vermeiden Alleingänge, etwa wie beim „Energiewend-Gesetz“ zu versuchen, wir haben hier keine Zeit mehr für „Tests“.

Jetzt ist Handeln gefragt, jetzt benötigen wir schnellstmöglich eine Pflichtversicherung zur Absicherung der wirtschaftlichen Folgen von Elementarschäden.